Skip to main content

Geschichte

Im Sommer 1993 wurde durch Initiative des Schmetterling e.V. die erste integrative Schulklasse in der Emsdettener Paul-Gerhardt-Schule eingerichtet. Dieses wurde durch die gute Zusammenarbeit mit den politischen Parteien, der Verwaltung und dem Lehrerkollegium der Schule möglich. Mehr…

Im April 1985 gründete eine Gruppe von Eltern den Schmetterling e.V. Wunsch und Ziel der Initiative war es, Kinder mit und ohne Behinderung bereits ab dem Spielgruppenalter gemeinsam zu erziehen.

Der Vorstand setzte sich intensiv mit dem Thema „Integration“ auseinander und kam schnell zu dem Ergebnis, für die weitere Arbeit die Montessori-Pädagogik als Grundlage allen pädagogischen Handelns zu wählen.

Bereits einen Monat später wurde der Verein als freier Träger der Jugendhilfe durch den Jugendwohlfahrtsausschuss der Stadt Emsdetten anerkannt, worauf die offizielle Arbeit aufgenommen werden konnte.

Die ersten Spielgruppen fanden noch in privaten Räumlichkeiten der Gründungsmitglieder statt.

Im Herbst 1986 nahm die erste Kindergartengruppe des Vereins in durch die Stadt Emsdetten zur Verfügung gestellten Räumen der Marienschule ihre Arbeit auf. Gleichzeitig konnten mittlerweile 3 ehrenamtlich betreute Spielgruppen im DRK Heim untergebracht werden. Zu Beginn des Kindergartenjahres 1987/88 wurde eine zweite integrative Kindergartengruppe in der Marienschule eröffnet.

Parallel zu den inhaltlichen Überlegungen zur Umsetzung des pädagogischen Konzeptes fanden erste Verhandlungen mit der Stadt Emsdetten und dem Landesjugendamt zum Bau einer integrativen Kindertagesstätte statt. 1986 wurde durch den Rat der Stadt Emsdetten beschlossen, im Baugebiet „Biekmeresch“ ein Kinderhaus in Trägerschaft des Schmetterling e.V. zu errichten.

Die neuen Räume der zunächst aus 2 Gruppen bestehenden Einrichtung am Biekmeresch konnten am 07. März 1989 bezogen werden und wurden in der Zeit vom 19. – 21.05. feierlich eingeweiht.

Durch eine sehr engagierte Elternschaft wurde der Verein in allen Belangen mit tatkräftiger Hilfe unterstützt.

1994 wurde das Kinderhaus um 2 Kindergartengruppen erweitert, welche im Dezember 1994 bezogen werden konnten.

Weniger…

Vereinsarbeit – Mitgliederversammlung – Vorstandsarbeit

Ziel und Zweck des Schmetterling e.V. (Verein zur Integration von Menschen mit und ohne Behinderung) ist die Förderung von Bildung und Erziehung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke.

Mehr…

Umgesetzt werden diese Ziele durch die Unterhaltung von

  • NIDO-Gruppen
  • einer Tageseinrichtung zur Integration von Kindern mit und ohne Behinderung
  • intensiver Zusammenarbeit mit Eltern, Fachkräften und interessierten Laien
  • Zusammenarbeit mit Organisationen und Einrichtungen, die sich Menschen mit Behinderung helfend und unterstützend zuwenden.

Die Einrichtungen des Vereins stehen grundsätzlich allen Kindern der entsprechenden Altersstufe zur Verfügung. Soweit die Anmeldung neuer Kinder die Zahl der frei werdenden Plätze übersteigt, ist die Mitgliederversammlung bei der Auswahl zu beteiligen, bzw. sind durch die Mitgliederversammlung entsprechende Richtlinien über die Rangfolge der aufzunehmenden Kinder zu erlassen (Aufnahmegremium).

Die Mitgliederversammlung ist als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresabschlussrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen, und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.

 

Positionen im Vorstand:

  • 1. Vorsitzende: Astrid Besse
  • 2. Vorsitzende: Jana Tecklenborg
  • Beirat: Kerstin Seger, Steffi Heime, Dirk Albers
  • Leiter(in) der Einrichtung u. stellvertret. Leiterin in beratender Funktion ohne Stimmrecht

Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Gesamtvorstandssitzungen und Vorstandssitzungen mit dem/der pädagogischen Beisitzer(in) finden regelmäßig alle vier Wochen, sowie nach Bedarf statt.

 

Arbeitskreis des Vereins

Die Mitgliedervollversammlung kann auf Antrag Arbeitskreise mit unterschiedlichen Schwerpunkten ins Leben rufen (s. Arbeitskreis Schule). Diese Arbeitskreise müssen sich an Zielen des Vereins, der Integration von Menschen mit und ohne Behinderung in der Gesellschaft, orientieren.

Weniger…